Geschichte

Salinenkonvention 1829

Die Salinenkonvention von 1829 ist nicht nur ein Vertragswerk, sondern ein Beleg für eine Jahrhunderte alte Geschichte zweier Länder, die eng miteinander verbunden waren. Was die Salinenkonvention von 1829 beinhaltet, wie es dazu gekommen ist und ob der Vertrag heute noch gültig ist, erfahrt ihr in diesem Blogbeitrag.
von Maria Schwaiger | 08. Dezember 2021

Eine Verbindung für die Ewigkeit

Die Neuordnung Europas nach der napoleonischen Ära brachte auch territoriale Veränderungen. Bayern gewann Gebiete hinzu. 1810 kamen Berchtesgaden und der Rupertiwinkel endgültig zu Bayern.

Alle früheren Regelungen und Verträge wurden überarbeitet und in der bayerisch-österreichische Salinenkonvention vom 18. März 1829 festgehalten.

Im Vertrag wurde das Eigentum der Wälder in Österreich endgültig geklärt. Bayern bekam ein Drittel des ursprünglichen Waldbesitzes im Pinzgau zugesprochen. Daraus ergab sich eine abgabenfreie Nutzung des Holzes und ein Triftrecht auf der Saalach. Zusätzlich erhielt Bayern das Jagdrecht im Jagdgebiet Fallek und das Recht für die Bauern von den Berchtesgadener Lehen Au, Scheffau und Schellenberg im Salzbergbau am Dürrnberg arbeiten zu dürfen. Laut früheren Vereinbarungen hatte Bayern die Berechtigung, das Salz vom Dürrnberg zu vertreiben. Dieses Recht wurde in der Salinenkonvention nochmals festgehalten. Der Transport des bayerischen und österreichischen Salzes war beiderseits zollfrei. Da der Dürrnberger Salzhandel Mitte des 19. Jhdts. stark zurückging, wurde er von Bayern nicht mehr weiter betrieben.

Die Dürrnberger durften weiterhin Salz und Sole grenzüberschreitend abbauen und erhielten eine jährliche Holzlieferung aus den Achtforstwäldern (Berchtesgaden). Außerdem wurde rd. 500 Salzburger Bauerngütern das Einforstungs- und Weiderecht im Pinzgau zugesprochen.

Wie kam es zur Salinenkonvention 1829?

Bis zur Unterzeichnung der Salinenkonvention 1829 gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Salzburg, Berchtesgaden, Bad Reichenhall, und in späterer Folge zwischen Österreich und Bayern. Gegenstand der Konflikte waren die Salzrechte, Wälder, Transportwege und Absatzgebiete. Bereits im 13. Jhd. wurden in Bad Dürrnberg/ Hallein grenzüberschreitend Salz und Sole abgebaut. Damals schon wurden Verträge geschlossen, in denen der grenzüberschreitende Abbau von Salz, dessen Transportwege und das Recht auf Arbeit im Dürrnberger Salzabbau, in diesem Fall für Klosterleute, geregelt wurden.

Wie auch schon im Blogbeitrag „Ohne Holz – kein Salz“ beschrieben, benötigte die Saline bis Mitte des 19. Jhdts. Holz als Energielieferant für die Salzherstellung. Die Saline Bad Reichenhall besaß Wälder im benachbarten Pinzgau/Österreich. Trotz Privatbesitzes bedurfte es vertraglicher Regelungen im Jahr 1412 und nochmals 1525 (Vertrag von Mühldorf) wegen unerlaubter Rodungen ansässiger Bewohner. Die Frage des Eigentums an den Wäldern blieb trotzdem strittig und konnte bis auf weiteres nicht einwandfrei geklärt werden.

Was ist aus der Salinenkonvention 1829 geworden?

Nach dem zweiten Weltkrieg kam es erneut zu Verhandlungen und in der Folge zur Neugestaltung der Salinenkonvention 1829. Eine wesentliche Änderung war die Ausdehnung des bestehenden Grubenfeldes am Dürrnberg.

Der ursprüngliche Grundgedanke der Salinenkonvention, nämlich der Tausch von Salz gegen Holz, ist heute obsolet. In der neuen Saline Bad Reichenhall wird die Energie schon lange nicht mehr mit Holz erzeugt und in Bad Dürrnberg wurden 1989 der Salinenbetrieb sowie der Salzabbau eingestellt. Trotzdem hat der Vertrag bis heute Gültigkeit und sichert Bayern das Eigentum von ca. 18.500 Hektar Wald im Pinzgau/Österreich.

Mehr über die weit zurückreichende Salzgeschichte erfahrt ihr bei einer Führung durch die historischen Salzquellen und im Museum in der Alten Saline Bad Reichenhall. Sichert euch Onlinetickets  und begebt euch auf die Zeitreise.

Wollt ihr lieber in die Tiefe rutschen und mit einem Floß über einen unterirdischen Salzsee fahren? Dann schaut ins Salzbergwerk Berchtesgaden - ihr seid herzlich willkommen!

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